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Justiziariat
Das Justiziariat ist die Rechtsabteilung und vertritt die Interessen der Technischen Universität Clausthal.
Das Justiziariat ist nach dem Geschäftsverteilungsplan der Allgemeinen Verwaltung für folgende Bereiche zuständig:
- Allgemeine Rechtsangelegenheiten
- Hochschulrecht
- Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten
- Rechtsberatung der Hochschulorgane
- Verfahren zur Bestellung der Mitglieder des Präsidiums
- Aufsichtsbefugnisse des Präsidiums
- Schadensersatzforderungen
- Beratung bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen
- Schutzrechtsfragen
- Patentangelegenheiten
- Angelegenheiten der Hochschuleinrichtungen und Hochschulorganisation
- Herausgabe des Verkündungsblatts
- Angelegenheiten der An-Insitute
- Geschäftsführung des Senats
- Hochschulwahlen
Das Justiziariat berät nicht in privaten Angelegenheiten der Hochschulmitglieder und -angehörigen.
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Impressum · Letzte Änderung: 23.03.2007 · Verantwortlich: Colditz