AGG

AGG-Stelle

Konflikte gehören oft zum Arbeitsalltag. An der Universität werden soziales Fehlverhalten am Arbeitsplatz wie z. B. Diskriminierungen und nicht gelöste Konflikte bis hin zum Mobbing nicht geduldet. Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten sind eine der zentralen Erfolgskriterien einer Universität als Arbeitgeberin. Um Spitzenleistungen zu erbringen, ist es erforderlich die Zufriedenheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die TU Clausthal als Arbeitgeberin bekennt sich dazu die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität aktiv zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG).

Betroffene sollen ausdrücklich ermutigt werden, ihre Situation nicht hinzunehmen, aktiv mit der Gegebenheit umzugehen und sich Beratung und Unterstützung zu holen mit dem Ziel, den belastenden Zustand zu beseitigen, insbesondere den bestehenden Konflikt zu lösen.

Unbeteiligte werden aufgefordert, bei Vorfällen dieser Art nicht wegzuschauen, sondern durch solidarische Verantwortung den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.

Die Technische Universität Clausthal fördert aktiv eine Kultur der Transparenz und sieht es als Chance, von Konflikten im Sinne des AGG frühzeitig Kenntnis zu erhalten. Sie sieht in einer solchen Kultur auch ein Instrument der Prophylaxe.

 

Gemäß AGG können Beschäftigte sich beim Arbeitgeber beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis wegen einem der in § 1 AGG genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Die AGG-Stelle soll den Beschäftigten einen niederschwelligen Zugang zu einem Beschwerdeverfahren ermöglichen und dient auch als erste Anlaufstelle.

Die AGG-Stelle berät und informiert über den Ablauf und den Inhalt eines förmlichen Beschwerdeverfahrens, informiert Betroffene über ihre Rechte und Optionen. Daran kann sich ein förmliches Beschwerdeverfahren anschließen, dessen Sachverhaltsermittlung und -prüfung ebenfalls durch die AGG-Stelle erfolgt.