Korruptionsprävention

Transparente und unbestechliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist eine Voraussetzung für die erfolgreiche Erfüllung staatlicher Aufgaben. Korruption erweckt Zweifel an der Uneigennützigkeit der Verwaltung und führt neben erheblichen materiellen Schäden zu nachhaltigem Vertrauensverlust in die handelnden Personen. Dabei kommt es auf das Verhalten jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters an. Zur Korruption können dabei nicht nur Bestechungsfälle, sondern bereits Einladungen und kleine Gefälligkeiten oder Präsente gehören.

Die TU Clausthal möchte daher ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei helfen solche Situationen zu erkennen und einzuschätzen, wo die Grenze vom Erlaubten zum Nichterlaubten verläuft. Sie können helfen Korruption zu bekämpfen, indem Sie sich mit Hinweisen oder Nachfragen zum Thema an die Ansprechperson wenden.

 

Zum Aufgabenbereich Korruptionsprävention und -bekämpfung gehören insbesondere:

  • Gesprächspartner für Mitarbeiter*innen, Bürger*innen und Hochschulleitung
  • Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung
  • Vorschläge an die Hochschulleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht
  • Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Kontakthalten mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und anderen Stellen
  • Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung.

Die wichtigsten Regelungen in diesem Zusammenhang sind:

Weitere Informationen im Verwaltungshandbuch der TU Clausthal

Alternativ können Sie sich in Verdachtsfällen auch anonym an das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) wenden und ein mögliches korruptes Verhalten melden.

 


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Kontakt

Jan-Christoph Ahlers
Adolph-Roemer-Straße 2a
38678 Clausthal-Zellerfeld
Telefon: +49 5323 72-3029
E-Mail: jan-christoph.ahlers@tu-clausthal.de